Vertragsvereinbarungen gültig ab 1.1.2024

 

1.      Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt schriftlich oder via Internet. Das Eingangsdatum ist verbindlich für die Platzreservation. Kinder aus laufenden Kursen erhalten

bis 30. Juli / 20. Dezember Vorrang in der Berücksichtigung neuer Kurse.

Bei weniger als 4 Kindern pro Kurs behalten wir uns vor, den Kurs auch sehr kurzfristig abzusagen.

 

 1.1    Folgekurs-Anmeldung

 Das Kind ist automatisch für den Folgekurs (Semesterkurs) angemeldet. Eine Abmeldung hat schriftlich zu erfolgen.

 Bei Ferienkursen und Baby-/Family-Kursen ist eine Folgekursanmeldung immer notwendig.

 

1.2    Kurstag-Wechsel

 Bei Kurstag-Wechsel bitte per Mail den Wunschtag mitteilen. Ein Wechsel kann nur bei freien Plätzen erfolgen.

 

 2.      Kursbestätigung und Rechnung

Die Kursbestätigung und Rechnung erhalten Sie ca. eine Woche vor Kursbeginn per Post oder Mail.

 

 3.      Abmeldung

Abmeldungen vom Schwimmkurs haben schriftlich an folgende E-Mail-Adresse zu erfolgen:

schwimmschule-limmattal@geroldswil.ch

Bei einer Abmeldung können Gebühren anfallen. Beachten Sie dazu die Gebühren gem. Punkt 4.

 

 4.      Gebühren

 Nach Versand der Kursbestätigung und bei vorzeitiger Kursabmeldung vor dem Kursstart fallen wie folgt Gebühren an:

 

4.1 Abmeldung vor Kursstart                                     Gebühren

 

 ·       Bis 30 Arbeitstage                                                  kostenlos

 ·       Bis 10 Arbeitstage                                                  50 % des Kursgeldes + CHF 25.00 für administrative Aufwände

 ·       Weniger als 10 Arbeitstage                                   75 % des Kursgeldes + CHF 25.00 für administrative Aufwände

 ·       Keine Abmeldung / Fernbleiben vom Kurs           100 % des Kursgeldes + CHF 25.00 für administrative Aufwände

 

 Ferien-/Erwachsenenkurse können vor Anmeldeschluss kostenlos annulliert werden. Danach ist das gesamte Kursgeld fällig.

 

 5.      Zahlungsbedingungen

Nach Eingang der Rechnung 30 Tage netto. Eine Barzahlung ist nicht möglich. Versäumte Lektionen (aufgrund Krankheit, Unfall, Schule, private Anlässe) werden nicht rückerstattet. Es ist der komplette Kursbetrag fällig, auch wenn nicht alle Lektionen besucht werden.

 

6.    Rechtsmittelbelehrung

       Gegen diese Rechnung kann innert 30 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, beim Gemeinderat Geroldswil, Huebwiesenstrasse 34, 8954 Geroldswil, schriftlich               Rekurs erhoben werden. Die einzureichende Rekurs Schrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten. Die angefochtene Rechnung ist beizulegen.               Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile der Rechtsmittelinstanzen sind                       kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

 

7.      Unfall / Krankheit vor oder während eines Kurses

Es werden keine Kurskosten rückerstattet. Die Teilnehmer können mit einem Arztzeugnis bei ihrer (durch Teilnehmer abzuschliessende) Annullierungskostenversicherung die ausgefallenen Kurskosten zurückverlangen. Es gelten die Kursabmeldebedingungen gemäss Punkt 3.

 

 8.      Hallenbad-Eintritt

 Dieser ist je nach Hallenbad unterschiedlich. Beachten Sie dazu die Angaben auf der Kursausschreibung und Kursbestätigung. Diese sind verbindlich.

 Je nach Alter müssen die Kinder ins Hallenbad begleitet werden (Begleitperson ab 18 Jahren). Begleitperson bezahlt ebenfalls Eintritt und hat Badekleider anzuziehen.

 

9.      Kursbeginn / Treffpunkt

Dieser ist je nach Hallenbad unterschiedlich. Beachten Sie dazu die Angaben auf der Kursausschreibung und Kursbestätigung.

 ·       Im Hallenbad versammeln sich die Kinder beim Treffpunkt (Brettli-Burg).

 ·      Der/Die Kursleiter/in begrüsst die Kinder und macht eine Absenzenkontrolle.

 ·     Am Kursschluss übergibt die Kursleiterin direkt vom Kinderschwimmkurs aus die Kinder wieder an die Eltern.Die Eltern tragen vor und nach dem Kurs die volle Verantwortung für Ihr Kind. Seien Sie pünktlich. Das Kind und die Kursleitung danken es Ihnen.

 

10.      Absenzen

Versäumte Lektionen können nicht nachgeholt oder an einem anderen Wochentag genommen werden. Ein Anspruch für Privatlektionen besteht nicht. Bei Ausfall eines Kindes kann nicht ein anderes Kind in den Kurs geschickt werden.

 

10.1    Abwesenheit der Kursleiterin

Bei Abwesenheit des Kursleiters / der Kursleiterin kann diese/r ohne Vorankündigung durch eine/n andere/n Kursleiter/in vertreten werden. Sollte ein Kursdatum nicht stattfinden, wird sich die Schwimmschule mit Ihnen mit einer Variante in Verbindung setzen.

 

11.    Gesundheit

Bei folgenden Symptomen gilt absolutes Schwimmverbot: Fieber, Ohren-, Augenentzündung, Durchfall, ansteckende Krankheiten, Läuse, starke Erkältung,  extremer Husten oder offene Wunden. 

 

12.    Impftermine

Zwischen dem Impftermin und dem Schwimmkurs müssen mind. 48 Stunden liegen. Wir bitten Sie um entsprechende Planung oder Abmeldung vom Schwimmkurs an Impftagen und dem Tag darauf.

 

13.    Hygiene im Schwimmbad

 Der Aufenthalt im Hallenbad ist nur in Badekleidern gestattet. Eltern, die Kinder begleiten, müssen ebenfalls Badekleider tragen.

 

Vor dem Sprung ins Wasser:

 ·     Benutzen Sie die Familienkabinen oder Gruppengarderoben

 ·     Jungs ab 7 Jahre benutzen die Herrenduschen und Herrengarderobe / Mädchen ab 7 Jahre benutzen die Frauendusche und Frauengarderobe

 ·     Mädchen – keine Bikinis, diese hindern beim Schwimmunterricht. Bitte ganze Badekleider kaufen.

 ·     WC-Gang, dann gründliches Duschen und Haare waschen mit Shampoo und Seife

 ·     Parfüm, Schminke, Sonnen-Crème und Bodylotion gründlich abwaschen

 ·   Badekappe ist im Kurs obligatorisch. Die Kinder im Krebs-Kurs erhalten ihre erste eigene Badekappe gratis. Verloren gegangene Badekappen sind zu ersetzen und kosten CHF 5.00.

 ·     Keine Strassenkleider ins Hallenbad nehmen – Badehose / Badekleid im Bad ist auch für Begleit-Personen obligatorisch.

 ·      Unterwäsche unter den Badekleidern/Badehosen ist nicht gestattet

 

 14.   Versicherung

Die Versicherungen sind Sache der Teilnehmenden. Für Schäden, Diebstahl oder Verlust von Gegenständen können wir nicht aufkommen. Ebenfalls kann das   Hallenbad nicht zur Verantwortung gezogen werden.

 

15.    Foto und Film

Im Hallenbad ist das Fotografieren oder Filmen strikte verboten. Dies, um Missbräuchen (z.B. Internet) vorzubeugen. Danke für Ihr Verständnis. Wir führen 2 x pro Jahr eine Fotowoche für Fötelis durch. Wer nicht fotografiert werden möchte, bitte in dieser Woche dem Schwimmkurs fern bleiben. Die Lektionen werden nicht zurückerstattet.

 

16.    Datenschutz

 Sämtliche Daten aus den Schwimmkursen werden vertraulich behandelt.

 

 17.    Gerichtsstand

 Es gilt das Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Geroldswil.